Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Potthast Energieberatung – Ivo Potthast · Stand: 21.09.2026
Diese AGB gelten für alle Verträge über Energieberatungsleistungen (u. a. individuelle Sanierungsfahrpläne, Energieausweise, Fördermittelberatung, Heizungs-Fachbegleitung) zwischen Potthast Energieberatung – Ivo Potthast, Neupforte 2a, 52062 Aachen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Verbrauchern oder Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs- und Dienstleistungen der Potthast Energieberatung im Zusammenhang mit Energieeffizienzberatung für Wohngebäude, insbesondere individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energieausweise, Fördermittelberatung und Baubegleitung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand, Art der Leistung
(1) Gegenstand des Vertrags ist eine fachgerechte Beratungsleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und dem im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, nicht um einen Werkvertrag.
(2) Geschuldet ist die sorgfältige Erbringung der Beratungsleistung – nicht der Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z. B. einer bestimmten Energieeinsparung), einer bestimmten Fördermittelhöhe oder der Bewilligung eines Förderantrags (siehe § 6).
(3) Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen der Objektüberwachung oder Bauleitung im Sinne der HOAI, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wird. Eine etwaige Baubegleitung erfolgt stichprobenartig im vereinbarten Umfang.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche (auch elektronische) Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Rechtzeitige, vollständige und wahrheitsgemäße Bereitstellung aller für die Beratung erforderlichen Unterlagen, Pläne, Verbrauchsdaten und Informationen zum Gebäude.
- Gewährung des für die Vor-Ort-Aufnahme erforderlichen Zugangs zum Gebäude, einschließlich Keller, Dach- und Heizungsraum.
- Unverzügliche Mitteilung von Änderungen, die für die Beratung relevant sind.
Verzögert sich die Leistung durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; hieraus entstehende Mehraufwände können nach § 5 gesondert berechnet werden. Bei dauerhaft fehlender Mitwirkung nach angemessener Fristsetzung ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (§ 10).
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. der vereinbarten Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt; der Auftragnehmer weist derzeit gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) keine Umsatzsteuer aus.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
(3) Zusätzlich beauftragte Leistungen, die über den ursprünglichen Auftragsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand auf Stundenbasis zum jeweils gültigen Stundensatz berechnet.
§ 6 Fördermittel
(1) Der Auftragnehmer berät zu grundsätzlich in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten (u. a. BAFA, KfW). Über die Bewilligung, Höhe, Auszahlung und Bearbeitungsdauer einer Förderung entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Förderstelle. Ein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Förderung besteht nicht und wird vom Auftragnehmer nicht garantiert.
(2) Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers besteht unabhängig von der tatsächlichen Bewilligung oder Auszahlung einer Förderung.
(3) Die Einhaltung von Antragsfristen (insbesondere: Antragstellung vor Maßnahmenbeginn) obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer weist hierauf im Rahmen der Beratung hin, übernimmt jedoch keine Haftung für einen durch verspätete Antragstellung entstehenden Förderausfall.
(4) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit der von ihm gegenüber Förderstellen gemachten Angaben selbst verantwortlich; wissentlich falsche Angaben können den Straftatbestand des Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) erfüllen.
§ 7 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Deckungssummen der vom Auftragnehmer unterhaltenen Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (siehe Impressum für den aktuellen Stand).
(4) Eine Haftung für Schäden, die auf unvollständigen, verspäteten oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers beruhen, ist ausgeschlossen.
(5) Ansprüche nach diesem Paragraphen verjähren, soweit gesetzlich zulässig, zwei Jahre nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch fünf Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis.
§ 8 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Berichte, Sanierungsfahrpläne, Energieausweise und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Vertrag vereinbarten Zwecke (insbesondere Vorlage bei Förderstellen, Handwerksbetrieben und Behörden). Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
§ 9 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zur Durchführung des Vertrags im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(2) Soweit für die Beantragung oder den Nachweis einer Förderung erforderlich, werden projektbezogene Daten an die zuständigen Förderstellen (u. a. BAFA, KfW, dena) sowie von diesen beauftragte Stellen übermittelt. Der Auftraggeber willigt hierin durch Vertragsschluss ein, soweit dies für die beauftragte Leistung erforderlich ist.
(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 10 Kündigung, Widerruf
(1) Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Fristsetzung oder bei dauerhaft fehlender Mitwirkung nach § 4.
(2) Im Übrigen kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall anteilig zu vergüten.
(3) Verbrauchern steht bei Vertragsschluss im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu; Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung das Widerrufsrecht verliert.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Aachen). Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur im gesetzlich zulässigen Rahmen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.